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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des printmedia-atelier

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle uns erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend schriftlich widersprochen wird. Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Bedingungen des Lieferanten zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

1) Preise
Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk und unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch einen Monat nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine MwSt. und schließen Verpackung, Fracht, Porto und sonstigen Versandkosten nicht ein, es sei denn, es wird ausdrücklich auf Versandkostenfreiheit verwiesen.

2) Zahlung
2.1 Zahlungen haben innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug in EURO zu erfolgen.
2.2 Nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, soweit wir nicht einen höheren Verzugsschaden nachweisen. Zahlt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschl. Nebenkosten nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug.
2.3 Bei größeren Auftragsvolumen können wir Vorauszahlungen oder der erbrachten Teilleistung entsprechende Abschlagszahlungen verlangen. Müssen größere Papier- und/oder Kartonmengen oder besondere Materialien bereitgestellt werden, sind wir berechtigt, hierfür sofortige Zahlung zu verlangen. Dies gilt auch für Fracht- und Portokosten.
2.4 Mit Gegenansprüchen, die von uns nicht anerkannt sind, kann der Auftraggeber nicht aufrechnen, es sei denn, dass über die Gegenforderungen rechtskräftig zugunsten des Auftraggebers entschieden ist.

3) Lieferung, Versand, Fracht, Gefahrübergang
3.1 Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk.
3.2 Verpackung und Versand der Ware erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück.
3.3 Wird die Ware auf Wunsch des Auftraggebers versandt, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Die Sendung ist nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.
3.4 Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden.
3.5 Die Lieferzeit endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für Überschreitung der Lieferzeit ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich, falls diese durch Umstände, welche er nicht zu vertreten hat, verursacht werden.
3.6 Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über.
3.7 Wenn der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigstellungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht abholt, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst auf Lager zu nehmen oder in einem Speditions- oder Lagerhaus eines Dritten einzulagern. Das gilt auch, wenn die Auslieferung oder der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt werden oder infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich sind.
3.8 Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Ware in Verzug, so steht uns neben den Rechten aus Paragraph 326 BGB das Recht zu, von dem Auftrag teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teils Schadensersatz zu verlangen.

4) Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis der Auftraggeber sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit uns bezahlt hat.
4.2 Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsbetrieb, nicht aber zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf auf uns übergeht. Zu diesem Zweck tritt der Auftraggeber bereits jetzt die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden Kaufpreisforderungen mit Nebenrechten an uns ab. Wird die aus dem Weiterverkauf entstehende Kaufpreisforderung ihrerseits in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen, tritt der Auftraggeber bereits jetzt seine Forderung auf Bezahlung des sich aus der nächsten Feststellung des Saldos ergebenden Betrages an uns ab. Wir nehmen diese Abtretungen hiermit an.

5) Gewährleistung
5.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif-Erklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreif-Erklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
5.2 Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Auftraggeber uns dies – bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Entgegennahme – schriftlich mitzuteilen, und zwar auch dann, wenn dem Auftraggeber vorher Ausfallmuster übersandt worden waren. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige ist jeder Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen.
5.3 Bei rechtzeitiger Mängelanzeige haben wir das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Machen wir von diesem Recht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist keinen Gebrauch, so steht dem Auftraggeber das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
5.4 Treten Mängel an einem Teil der Leistung oder Lieferung auf, ist der Auftraggeber grundsätzlich nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung oder Leistung berechtigt.
5.5 Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Ein gleiches gilt für etwaige Differenzen zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
5.6 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten.
5.7 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.

6) Sonstiges
6.1 Wird vom Auftraggeber Material beschafft, ist uns dieses frei Haus zu liefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Übernahme der Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Stellt der Auftraggeber Papier oder Karton zur Verfügung, so bleiben das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen unser Eigentum.
6.2 Entwürfe, Skizzen, Reproduktionen, Andrucke und sonstige Vorarbeiten werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
6.3 Sollen uns übergebene Manuskripte, Originale, Druckstücke, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden, so hat der Auftraggeber für eine entsprechende Versicherung selbst Sorge zu tragen.
6.4 Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und uns schriftlich druckreif zu erklären. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Bei kleineren Druckaufträgen und gesetzten Manuskripten sind wir nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden.
6.5 Erfolgen Änderungen nach Druckfreigabe, so gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
6.6 Im Allgemeinen wird die volle bestellte Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis von fünf – bei Farbdrucken von zehn Prozent – zuzüglich der Toleranzen der Papierindustrie zu akzeptieren.
6.7 Wir behalten uns das Recht vor, Firmentext und Firmenzeichen nach Maßgabe entsprechender Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

7) Haftungsausschluss
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
– bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden,
– bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur für den nach Art des Produktes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
– im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
– bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
– bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

8) Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

9) Archivierung
Für unaufgefordert zugesandte Druckvorlagen wie z. B. Datenträger oder ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht verwahrt. Eine Rücksendung erfolgt nur nach Absprache. Für eine Beschädigung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10) Schutzrechte/Urheberrecht
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

11) Rechtsbeziehungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, es sei denn, die Geltung deutschen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

12) Salvatorische Klausel
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.